Das Fahrrad wird als gleichberechtigtes Fortbewegungsmittel auf Straße, Stadt und Wald wahrgenommen und akzeptiert.
Auch der letzte Nah- und Verkehrsverantwortliche kann einschätzen, dass ohne Bikemitnahme auch die entsprechenden Radfahrer als Kunden fehlen und dementsprechend handeln.
Unser Schulsystem weiß die Vorteile des Radfahrens für Körper und Geist der Kinder zu schätzen und das Bike ist im Lehrplan festes Unterrichtsmittel.
Die Gleichberechtigung des Allgemeinen Nutzungsrechtes von Wegen mit gegenseitiger Rücksichtnahme aller Zielgruppen ohne Vorrang einer einzelnen Nutzergruppe ist angekommen und wird gelebt.